:: Anfragen & Hilfe
haben hohe Priorität

Der Verein erhält viele Anfragen, überwiegend von betroffenen Menschen oder Angehörigen. Dieses zeigt die Notwendigkeit der Arbeit von Tulpe e.V.. Eine flächendeckende Beratung von Gesichtsversehrten über das gesamte Bundesgebiet durch regionale Ansprechpartner wird angestrebt. Die Chancen zum Erreichen des Zieles stehen gut.
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:: Unabhängig
von Kommerz

Tulpe e.V. ist ein unabhängiger Selbsthilfeverein, in dem sich Betroffene, deren Angehörige, Fachleute, sowie am Thema Interessierte zusammen geschlossen haben. Der Verein verfolgt ausschließlich die in seiner Satzung festgelegten Postulate. Die Verbreitung selbst erworbener Kenntnisse erfolgt nur im Sinne und Interesse der Betroffenen.
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:: Behörden
und Öffentlichkeit

Zudem unterstützt Tulpe e.V. ratsuchende Gesichtsversehrte bei Behörden. Nicht zuletzt versteht sich der Verein als ein Ort der Gemeinsamkeit. Tulpe-Mitglieder wissen aus eigener Erfahrung, wie wichtig es ist, dass man mit seinen Problemen nicht alleine steht.
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:: Dialoge
zur Selbstinformation

Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen von Menschen zu vertreten, die großflächige Narben oder Defekte im Gesichtsbereich tragen. Tulpe e.V. informiert über Behandlungsmöglichkeiten aus dem Erfahrungsbereich von Betroffenen. Nähe zu und Dialoge mit Erkrankten sind daher unabdingbar.
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Bundesbeihilfe-Verordnung (BBhV)

Anpassungen zur GKV

Die 8. Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfe-Verordnung (BBhV) ist am 31. Juli 2018 in Kraft getreten. Auf Internet-Seiten der Krankenkassen für Bundesbeamte wird bereits darauf hingewiesen.
Die Mehrzahl der Änderungen basieren auf Anpassungen an die gesetzliche Krankenkasse (GKV). Auch hieraus ergeben sich "Leistungsverbesserungen", die Ihnen bei der Beihilfe zugutekommen.
Die meisten Änderungen mit vielen Leistungsverbesserungen gibt es bei den Heilmitteln. Unter anderem wurden 23 neue Leistungen in den Heilmittel- Verzeichnissen aufgenommen - zum Beispiel physiotherapeutische Erstbefundung je Krankheitsfall, Ernährungsberatung, physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung, Belastungserprobung bei Ergotherapie. Zusätzlich wurden die Höchstbeträge nach oben korrigiert. Maßgebend ist hierbei der Tag Ihrer Behandlung:
Seit dem Behandlungstag 31. Juli 2018 werden die neuen Höchstbeträge berücksichtigt, ab dem Behandlungstag 1. Januar 2019 werden die Höchstbeträge nochmals angepasst.

Fahrtkosten
Nun können neben Ärzten auch Zahnärzte sowie psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten Fahrtkosten verordnen, wenn die Fahrten im Zusammenhang mit einer zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung stehen. Bei Aufwendungen für Taxifahrten zu Anschlussheil- und Suchtbehandlungen ist für eine Hin- und Rückfahrt ein Gesamtbetrag von 200 Euro erstattungsfähig.

Häusliche Krankenpflege
Aufwendungen für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit werden nun erstattet. Voraussetzung ist, dass keine Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 2 bis 5 vorliegt. Des Weiteren können Aufwendungen für die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden in spezialisierten Einrichtungen anerkannt werden. Auch bei der häuslichen Krankenpflege wurden Regelungen aus der GKV wirkungsgleich in den Bereich der Beihilfe übertragen.
SH 300.20.01 | eigM | p:20 m:127 | bst:6
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